Vorgeschichte
Auf dem Gebiet des späteren Kurfürstentums waren Juden bereits vorher nachweisbar, wenngleich die Quellenlage schwierig ist. Die frühesten quellenmäßigen Belege stammen aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts.
Bei Grabungen in der Zitadelle Spandau wurden in den 1950er- und 60er-Jahre Grabsteine des jüdischen Friedhofs in Spandau gefunden. Der älteste datiert aus dem Jahre 1244. Für die folgenden Jahre waren Juden nachweisbar z.B. in Perleberg (1253), Stendal (vor 1267), Frankfurt an der Oder (1294), Prenzlau (1309), Tangermünde (1311), Neustadt Brandenburg (1313), Nauen (1315) und Rathenow (1343). Sie erhielten Schutzbriefe, für die sie jedoch Zahlungen zu leisten hatten.
Aber auf Zeiten scheinbarer Sicherheit folgten regelmäßig Zeiten der Bedrohung. Anfeindungen und Verfolgungen gehörten zum Alltag der Juden. Ein Schutzbrief oder Privileg war zwar von Vorteil, bot aber nur bedingt Schutz. Die Stände, der Klerus und die Stadträte forderten zu unterschiedlichen Zeiten in der Mark immer wieder die Vertreibung der Juden. Wiederholt kam es zu Exzessen. Die Anlässe dafür waren meist die gleichen: Einmal war es ein angeblicher Ritualmord, dann wieder eine Brunnenvergiftung oder der Vorwurf, sie seien für die auch in Brandenburg Mitte des 14. Jahrhunderts wütende Pestepidemie („Schwarzer Tod“) verantwortlich.
Danach kam es dann aber regelmäßig auch zu Wiederaufnahmen.
Nachdem 1549 Michael von Derenburg, der erste „Hofjude” in Brandenburg, plötzlich gestorben war, gelang es Lippold aus Prag, die Gunst des Kurfürsten Joachim II. zu erlangen und diese Stellung am Hofe einzunehmen.
Er war um 1550 nach Berlin gekommen und konnte in kürzester Zeit mehrere Ämter auf sich vereinen: Münzmeister, Steuereinnehmer und Verwalter der Privatschatulle des Kurfürsten. 1556 wurde er zum Obersten aller märkischen Juden ernannt. Als Joachim II. 1571 plötzlich starb, wurde der bei Christen und Juden gleichermaßen gefürchtete und verhasste Lippold beschuldigt, für dessen Tod verantwortlich zu sein. Der Prozess gegen den einstigen Vertrauten des Kurfürsten zog sich über zwei volle Jahre hin. Lippold wurde schuldig gesprochen und am 28. Januar 1573 auf dem Neuen Markt in Berlin hingerichtet. Schon 1571 hatten die meisten Juden die Stadt verlassen. Für Frankfurt an der Oder hatte der Kurfürst bereits am 3.Januar 1571 die Ausweisung aller Juden verfügt. Unmittelbar nach der Hinrichtung Lippolds verließ auch seine Witwe Magdalena mit ihren neun Kindern Berlin in Richtung Österreich.
Die Folge war, dass den Juden seitdem das Recht der Niederlassung in der Mark Brandenburg verwehrt blieb.
Fast ein Jahrhundert verging, bis Juden wieder in größerer Anzahl den Boden des brandenburgischen Kurfürstentums betreten konnten.
Wiederansiedlung 1671
Am 21. Mai 1671 erließ Kurfürst Friedrich Wilhelm das „Edikt wegen aufgenommenen 50 Familien Schutzjuden, jedoch daß sie keine Synagoge halten” (CCM, 5. Theil, 5. Abtheil., 3. Kapitel, Nr. II).
1671 waren die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges immer noch überall in der Mark zu spüren. Brandenburg war ein rückständiges Gebiet. Zahlreiche Orte waren verödet, die Menschenverluste hoch, das auf Jahre unbestellte Land war verunkrautet oder mit Bäumen und Gestrüpp bewachsen. Ganze Handwerkszweige waren ausgestorben. Es fehlte also vor allem an Menschen, Geld sowie an Pionier- und Unternehmergeist, um das Land wiederaufzubauen.
Von den 1346 Juden, die 1670 aus Wien vertrieben wurden, war der Kurfürst bereit, 50 Familien „bevorab zu Beforderung Handels und Wandels“ aufzunehmen.
Nach dem Edikt war es ihnen gestattet, für 20 Jahre im Land zu bleiben, ihr Schutzgeld betrug acht Reichstaler, für die Heirat hatten sie nochmals einen Goldgulden zu zahlen. Dafür erhielten sie einen Schutzbrief vom Kurfürsten, der genau vorschrieb, wo sie sich niederlassen konnten und womit ihnen erlaubt war zu handeln.
Zwar durften sie noch keinen Synagogenbau errichten, aber für die Ausübung ihrer Religion verlieh Friedrich Wilhelm 1672 dem bisher in der Neumark tätigen Rabbi Chain das Privileg, dass er „aller und jeder in der ganzen Kurmark Brandenburg befindlichen und vergleiteten Juden Rabbi sein und nebst ihm keiner mehr angenommen oder bestellet werden solle.“ (CCM, 5. Theil, 5. Abtheil., 3. Kapitel, Nr. III)
Die Wiederansiedlung von Juden durch das Edikt von 1671 stellt für ihre Geschichte in Brandenburg eine Zäsur dar. Von nun an entwickelte sich im Land ein kontinuierliches jüdisches Leben und viele Gemeinden führten ihre Entstehung auf dieses Jahr zurück.
Der lückenlose Nachweis über die Orte, in denen die 50 Familien angesiedelt wurden, kann nicht geführt werden. Zudem ist auch nicht belegt, ob wirklich 50 Familien die Einladung des Kurfürsten angenommen haben. Aber neben Berlin war Frankfurt an der Oder der Hauptniederlassungsort. Weitere Orte waren Beelitz, Brandenburg an der Havel, Friesack und Nauen.
Der wichtigste Niederlassungsort war Berlin. Bis zum Jahre 1700 zählte die dortige jüdische Gemeinde bereits 117 Familien (70 vergleitete, d.h. sie waren mit einem Schutzbrief versehen, und 47 unvergleitete, diese Familien lebten ohne Schutzbrief, was u.a. bedeutete, dass ihnen jederzeit der Aufenthalt untersagt werden konnte).
1691 wäre die Aufenthaltsfrist von 20 Jahren abgelaufen. Aber die Schutzverhältnisse wurden nicht aufgelöst, sondern fortgesetzt. In den von Selma Stern veröffentlichten Akten findet sich ein „Unvorgreifliches Formular eines Juden-Schutz-Briefes“ aus dem Jahr 1688, das die Verlängerung des 1671 gewährten Schutzbriefes für weitere 20 Jahre gewährt, „[w]enn denn derselbe seines bisherigen Wohlverhaltens ein beglaubtes Zeugnis beigebracht“ hat (Stern 1962, 177).
Das Aufnahmeedikt von 1671, das in seinen Verfügungen noch relativ allgemein gehalten war, wurde im Verlaufe der folgenden Jahre – nämlich 1700, 1714 und 1730 – durch umfangreiche Regelungen ergänzt, die vor allem die Pflichten bzw. die Einschränkungen für die Juden festlegten. Vor allem wurden die Juden jetzt mehr und mehr unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachtet. Immer größer wurden die Lasten, die sie zu tragen hatten.
So hatte Friedrich Wilhelm I. zu Beginn seiner Regierung verfügt, dass die Juden für die Bestätigung bzw. Erneuerung ihrer Privilegien 20.000 Reichstaler aufzubringen haben.
In seiner Instruktion für seinen Nachfolger aus dem Jahre 1722 heißt es: „Was die Juden betrift sein leider sehr viell in unsere Lender die von mir Keine schutzbriffe haben. Die müßet Ihr aus dem lande Jagen. Den die juden heuschrechen einnes landes ist und Ruiniren die Kristen. ich bitte euch gehbet keine Neue schutzbriffe wen sie euch auch wollten viiell gelden gehben den es euer gröste schade ist und euer untertahnen Ruin. davor sein die juden guht wen Ihr vor euren Plesir wahs haben könnet. sie lasßen ofte einne Summe. wollet Ihr geldes [so laßt) auf die gantze Judenschaft ausschreiben 20. A 30 000. Th und das ale 3.a 4. Jahr über den schutz[geld) den sie euch gehben. Ihr müßet sie drücken den sie Jesus Kristij verrether sein und sie nicht trauen den der redelischte jude ein ertzbedriger und schelm ist seitd Persuadiert.“ (Dietrich 1981, 116)
Unbeeinflusst blieb der Nachfolger von dieser Sicht nicht.
Das Generalreglement Friedrichs II.
So erließ Friedrich II. am 17. April 1750 – zehn Jahre nach seinem Regierungsantritt – das „Revidierte(s) General-Privilegium und Reglement, vor die Judenschaft im Königreiche, Preussen, der Chur- und Marck, Brandenburg (…)” (NCC, Band 2, 1756, Nr. 65).
Anlass für dieses Gesetz war die Furcht, die auch schon seine Vorgänger geäußert hatten, die Juden könnten Überhand nehmen und für die christlichen Einwohner und Kaufleute eine ungemeine Bedrückung darstellen bzw. ihnen Schaden zufügen.
Nach groben Schätzungen lebten um die Mitte der 1740er-Jahre etwa 14.000 Juden im ganzen Land, was bei etwa vier Millionen Einwohnern einen Anteil von etwa 0,5 Prozent ausmachte – das waren ca. 20 Prozent der Juden im Alten Reich. (Schenk 2012, 164)
1743 waren statt der vorgesehenen 120 jüdischen Familien 333 (knapp 2.000 Personen) in Berlin ansässig. Die Zahl steigerte sich bis 1784 auf 3.670 Juden bei einer Gesamteinwohnerzahl von 14.5000, was einem Anteil von ca. 2,5% ausmachte (Breuer 1996, 147).
In diesem Reglement wurden die Juden in fünf Kategorien mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt.
Die erste Gruppe stellten die ordentlichen Schutzjuden dar, die sich an einem ihnen zugewiesenen Ort niederlassen durften. Sie konnten ihr Privileg in der Regel nur auf ein Kind übertragen. Im Paragraf V, Abs. 4 des Reglements wird dann aber festgelegt, dass für die zweiten und dritten Kinder dieser Gruppe insofern eine Ausnahme gemacht werden kann, „wenn sie 1.000 Rthlr. zusammen bringen.“ (NCC, Band 2, 1756, Nr. 65)
Die zweite Gruppe bildeten die so genannten außerordentlichen Schutzjuden. Ihre Rechte waren nicht vererbbar, d.h. für ihre Kinder konnten sie nur in Ausnahmefällen ein Bleiberecht bekommen, sie mussten dafür ein Vermögen von 1.000 Talern nachweisen.
Zur dritten Gruppe zählten die publique Bediente, das waren die in den Gemeinden angestellten Rabbiner bzw. Gemeindebediensteten wie die Schullehrer, Schächter, Bäcker oder Totengräber. Sie hatten das Wohnrecht nur für die Dauer ihrer Tätigkeit.
Die vierte Gruppe bestand aus den Tolerierten und Geduldten. Dazu zählten Menschen, die nur über Bescheinigungen verfügten, Studenten oder auch ledige Verwandte, Kinder der ersten Gruppe, die nicht heiraten durften.
Die fünfte Gruppe bildeten die Privatdienstboten der Schutzjuden oder kaufmännische Angestellte der Generalprivilegierten, solange sie in Stellung waren.
Die Generalprivilegierten waren keine eigene Gruppe des eben beschriebenen Judenrechts, „sondern im Gegenteil […] dessen Durchbrechung“ (Schenk 2008, 462).
Die Juden selbst empfanden das Reglement als so diskriminierend, dass sie versuchten seine Veröffentlichung zu verhindern, da sie befürchteten, ihre Kreditwürdigkeit im Ausland zu verlieren. Die Publikation erfolgte 1756.
Der erhöhte Finanzbedarf nach dem Siebenjährigen Krieg bedeutete für die Juden nicht nur die Erhöhung der jährlich zu zahlenden Schutzgelder, sondern sie wurden auch durch neue Sonderabgaben belastet. Durch den Erlass der sogenannten Prozellanorder vom 21. März 1769 waren die ordentlichen Schutzjuden und die Generalprivilegierten nun gezwungen, vor der Erteilung von Schutzbriefen, Konzessionen zum Hausbesitz oder anderweitiger Vergünstigungen Porzellan der Königlichen Porzellanmanufaktur im Wert von 300 bzw. 500 Reichstalern zu erwerben und es ins Ausland zu verkaufen. Dadurch kam es zu einer zum Teil existenziellen Bedrohung für die Juden bzw. sogar für ganze Gemeinden, wie z.B. die Potsdamer.
Als Friedrich II. starb, waren die Juden des Landes mit 78.865 Reichstalern im Rückstand. Gegen Zahlung von insgesamt 40.000 Reichstalern hob Friedrich Wilhelm II. dann am 7. Dezember 1787 den Abnahmezwang auf.
Moses Mendelssohn und die Diskussion um die Gleichstellung der Juden
Im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts begann eine grundlegende Diskussion um die Stellung der Juden im preußischen Staat.
Die Symbolfigur für den beginnenden Diskurs um die Gleichstellung der Juden ist Moses Mendelssohns, der „Sokrates von Berlin“. Erst 1763, nach zweimaliger Bitte, erhielt er den Status eines außerordentlichen Schutzjuden, ein Jahr zuvor hatte der König die Heiratserlaubnis erteilt.
Durch Mendelssohn, den wohl wichtigsten Vertreter der jüdischen Aufklärung und Verfechter der Gleichstellung der Juden, wurden der Diskussion um die Emanzipation der Juden in Preußen entscheidende Impulse verliehen. Er erkannte, dass die Juden ihre Gleichberechtigung und volle Anerkennung als Staatsbürger nur dann durchsetzen konnten, wenn sie die sichtbaren und unsichtbaren Mauern des Ghettos überwanden. Er und andere Juden sahen den Weg dazu in ihrer Akkulturation, d.h. vor allem im Erlernen der deutschen Sprache. So übersetzte er die hebräische Bibel zwar noch mit hebräischen Buchstaben, aber in deutscher Lautung und ermöglichte den Ausgegrenzten so, sich mit der deutschen Sprache vertraut zu machen und über sie auch in die deutsche Kultur stärker einzudringen. Juden sollten sich ebenso weltliche wie religiöse Bildung aneignen können.
Am 30. September 1771 wurde Mendelssohn durch einen Brief Friedrichs „an den berühmten Juden Moses“ nach Potsdam beordert. Dort weilte der Baron von Fritsch, der bei den Hubertusberger Friedensverhandlungen eine wichtige Rolle gespielt hatte, auf Schloss Sanssouci und wollte unbedingt Mendelssohn sprechen, dessen Arbeiten er sehr schätzte.
Er wollte deshalb nach Berlin reisen, um ihn kennenzulernen. Daraufhin befahl Friedrich, dass Mendelssohn nach Potsdam zu kommen hat.
Es fanden zwei Gespräche statt, eines vor und eines nach dem Mittagessen. Und wenn man bedenkt, wie lange das Essen bei Friedrich dauerte, weilte Mendelssohn doch längere Zeit hier.
Eva Engel fragt in ihrem Essay zu recht: „Es ist kaum denkbar, daß der König sich nicht nach Thema und Eindruck erkundigt habe, ebenso undenkbar, bei seinem ausgeprägten Interesse für alte wie auch zeitgenössische Philosophie, daß es nicht mindestens diejenigen Werke Mendelssohns kannte, die auch auf französisch vorlagen […].“ (Engel 1994, 79)
Im Gegensatz zu ihm hat seine Schwester Luise Ulrike, die Königinwitwe Schwedens, Mendelssohn gesprochen und in einem Brief an ihren Schweizer Vorleser Beylon am 4. Januar 1772 begeistert davon berichtet. (Engel 1994, 79f.)
Persönlich haben sich der „Sokrates von Berlin“ und der „Philosoph auf dem Thron“ also nicht gesehen, geschweige denn miteinander disputiert.
Als Moses Mendelssohn am 4. Januar 1786 starb, gab es zwar eine Diskussion um die Verbesserung der Situation der Juden, aber sie war bisher politisch folgenlos geblieben.Die 1781 in dem Werk von Christian Wilhelm von Dohm „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ gemachten Reformvorschläge wurden von Friedrich gelobt, aber dann zu den Akten gelegt.
Als Friedrich II. am 17. August 1786 starb, war keine wesentliche Änderung der Situation eingetreten.
Vom Emanzipationsgesetz 1812 bis zur Gründung des Kaiserreichs 1871
Bis zur Niederlage bei Jena und Auerstedt 1806 war die rechtliche Stellung der Juden trotz der Bemühungen Mendelssohns und Dohms im Wesentlichen auf dem Stand von 1750 geblieben. Friedrich Wilhelm II. hatte lediglich 1787 den Leibzoll abgeschafft und ein Jahr später die Porzellanabgabe aufgehoben. Die begonnenen Reformversuche kamen zu keinem erfolgreichen Abschluss.
Mit Karl August von Hardenberg, der 1810 preußischer Staatskanzler geworden war, war ein Mann an die Regierungsspitze in Preußen gekommen, der sich vehement für die Gleichsetzung der Juden einsetzte. Er stand beispielsweise mit David Friedländer, Israel Jacobson, aber auch anderen Juden in ständigem Kontakt. Bereits mit der Städteordnung von 1808 wurden Juden Bürger ihrer jeweiligen Stadt. Noch aber wurde ihnen das Recht verwehrt, Gewerbebetriebe zu eröffnen und Grundstücke zu erwerben.
Am 11. März 1812 erließ Friedrich Wilhelm III. das „Edikt, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate”. Die Juden wurden – wenn auch nicht vollständig und bedingungslos – gleichgestellt. Es galt in den preußischen Provinzen Brandenburg, Pommern, Westpreußen, Ostpreußen und Schlesien und erklärte im Paragraphen 1 jedoch nur die privilegierten Juden, d.h. die „mit General-Privilegien, Naturalisations-Patenten, Schutzbriefen und Konzessionen versehenen Juden und deren Familien” zu „Einländern“ und „preußischen Staatbürgern“.
Diejenigen, die gemäß Paragraph 2 des Edikts einen festen Familiennamen angenommen hatten, bekamen einen Bürgerbrief.
Ein solch seltenes, über 200 Jahre altes Dokument ist für den aus Rathenow stammenden Jacob Levin, künftig Lesser, erhalten. (Diekmann, Götze 2012, 35)
Beim Erlass des Edikts betrug der Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung in Preußen 0,73 Prozent.
Davon waren 89,4 Prozent Generalprivilegierte. Damit war 1812 die Mehrheit der Juden in den Genuss der Staatsbürgerrechte gekommen. (Brammer 1987, 62)
Etwa 3.000 nicht privilegierte Juden blieben somit von diesen Bestimmungen ausgeschlossen.
Schon drei Jahre später, nach dem Sieg über Napoleon, stellte sich die Frage, ob das Edikt auf die zurückgewonnenen bzw. neu erworbenen Gebiete ausgedehnt werden sollte.
Das aber geschah nicht. Sein Geltungsbereich erstreckte sich weiterhin nur auf die Provinzen, die beim Erlass zu Preußen gehört hatten. „Somit verfügten zwei Drittel der insgesamt über 120 000 preußischen Juden nach 1815 weder über Staatsbürgerrechte noch über Freizügigkeit.“ (Hahn, Bering 2010, 88)
In den neuen Provinzen blieben die dortigen Gesetze in Kraft, was dazu führte, dass die Rechtsverhältnisse äußerst unübersichtlich wurden, es bestanden 31 verschiedene Rechtsordnungen.
Aber nicht nur die territoriale Eingrenzung der Gültigkeit des Edikts machte sich in der Folgezeit bemerkbar, wenn es um die Gleichberechtigung im Staate ging.
Ab 1816 gab es die Initiative des Innenministers von Schuckmann, der sogar eine Revision des Edikts befürwortete. Zwar wurde es nicht zurückgenommen, aber in der Folgezeit doch durch einzelne Verfügungen weiter eingeschränkt. Dazu gehörte, dass die Juden folgende Berufe, sofern sie nicht getauft waren, nicht mehr ausüben konnten: Feldmesser (1820), akademische Lehr- und Schulämter (1822), Abgeordneter in den Provinzialständen (1823), Scharfrichter (1827), Patrimonialgerichtsherr (1831), Bürgermeister und Oberbürgermeister (1831), Schiedsmann (1835).
Bis 1848 stieg der Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung auf 1,3 Prozent, jetzt lebten 218.750 Juden im Land. Auch in der Provinz Brandenburg hatte sich die Zahl der Juden auf 19.760 vergrößert, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug nun 0,9 Prozent (Jersch-Wenzel 1996, 59).
Um Klarheit über die mittlerweile für die Verwaltung unübersichtlichen Verhältnisse zu erlangen, erließ Friedrich Wilhelms IV. kurz nach seinem Regierungsantritt zwei Enquêten: zum einen über die Rechtsverhältnisse der Juden als Individuen und zum anderen über die Verhältnisse der jüdischen Gemeinden.
Erst das „Gesetz über die Verhältnisse der Juden” von 1847 stellte die Juden in ihren Rechten und Pflichten in allen preußischen Provinzen mit Ausnahme von Posen den christlichen Untertanen gleich. Trotz Einschränkungen vor allem im politischen Bereich entfielen die ökonomischen Beschränkungen. Die jüdischen Gemeinden wurden Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Aufsicht des Staates unterstellt.
1869 erließ der Norddeutsche Bund ein „Gesetz betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung”, das die völlige Gleichstellung der Juden fest schrieb. Das Gesetz, das vom König im Schloss Babelsberg unterschrieben worden war, bestimmte, dass alle Beschränkungen, die bis dato aus dem religiösen Bekenntnis resultierten, nun aufgehoben waren. Nach der Proklamation des Kaiserreiches 1871 galt dieses Gesetz für ganz Deutschland.
Bei der Gründung lebten 512.153 Juden im Kaiserreich, das war bei einer Gesamtbevölkerung von 41,06 Millionen ein Anteil von 1,25 Prozent. Bis 1933 sank dieser Anteil auf 0,77 Prozent. In der Metropole Berlin lebten 1871 36.325 Juden. Bis 1933 erhöhte sich die Zahl auf 160.564, was einen Anteil an der Einwohnerzahl Berlins von 3,78 Prozent ausmacht.
Entwicklungen nach 1918
Im Gegensatz dazu waren in der Provinz Brandenburg lediglich 0,28 Prozent der Einwohner Juden. In absoluten Zahlen hieß das, dass 1933 insgesamt 7.616 Juden in der Provinz ansässig waren.
In der Provinz Brandenburg gab es 1933 51 jüdische Gemeinden.
Die meisten hatten nur 100 bis 200 Mitglieder. Zu den größeren Gemeinden zählten z.B. Brandenburg an der Havel (ca. 350 Mitglieder), Eberswalde (270 Mitglieder), Potsdam (365 Mitglieder), Cottbus (450 Mitglieder), Frankfurt an der Oder (800 Mitglieder) und Landsberg a. d. Warthe (ca. 600 Mitglieder).
Etwa die Hälfte der jüdischen Berufstätigen war selbständig (48,6 %), 17,7 % waren mithelfende Familienangehörige, 24,1 % waren Angestellte, 7,5 % Arbeiter, 1,4 % Hausangestellte und nur 0,7 % Beamte und Soldaten (Weiß 2003, 52)
Es gab im Land viele erfolgreiche Unternehmer. Einige wenige Beispiele sollen angeführt werden.
So war Guben ein Zentrum der Hutindustrie. Der Slogan „Gubener Tuche, Gubener Hüte – weltbekannt für Güte“ steht für eine sehr erfolgreiche Industrie. Hermann Levin z.B. beschäftigte in seinem Unternehmen etwa 5.000 Arbeiter, jeder 5. Einwohner Gubens arbeitete also dort. (Peter 2008, 162 ff.)
Der Erfinder des Nappaleders, einer besonderen Art der Gerbung des Leders, ist Hermann Meyer. Er verlegte seine Fabrik 1908 nach Guben, hier arbeiteten etwa 400 Menschen. Die Firma verfügte u.a. über einen eigenen Elektrizitätsanlage und hatte ein Anschlussgleis zum Gubener Bahnhof. (Peter 2008, 162 ff.)
In Eberwalde befand sich das Messingwerk der Familie Hirsch aus Halberstadt, ein äußerst bedeutsames Unternehmen.
Das 1920 errichtete Neuwerk galt in Deutschland als Musteranlage, die modernste Produktionstechnik mit anspruchsvoller Architektur verband. 1907 waren hier 950 Arbeiter beschäftigt, 1918 waren es 2.390.
Anfang der 1930er-Jahre begann man mit der Produktion von neuartigen Kupferhäusern – man kann das als Vorläufer heutiger Fertighäuser ansehen. Grundgerüst war eine Holzrahmenkonstruktion, die man mit Kupferblechen verkleidete, ein solches Haus war nach acht Tagen Bauzeit fertig. 1931 erhielt man dafür auf der Internationalen Kolonialausstellung den Grand Prix.
Walter Gropius war begeistert und erarbeitete Verbesserungsvorschläge. Er wurde von der Fabrikleitung eingeladen und entwickelte die Fabrikation bis zur Verkaufsreife.
Es gibt bis heute die in Messingwerk errichteten acht Kupferhäuser, sie sind nach wie vor bewohnt. Zwischen 1933 und 34 hat man 14 solcher Häuser nach Haifa exportiert, auch in Berlin, z.B. in der Schorlemer Allee in Zehlendorf findet sich ein solches Haus. (Vgl. Dick, Diekmann 2015)
In Luckenwalde steht bis heute die berühmte Hutfabrik, die Erich Mendelsohn 1921 bis 1923 errichtet hat für die Firma Steinberg, Herrmann & Co. Hier waren zeitweilig bis zu 1.600 Arbeiter beschäftigt. (Riemer 2008, 192 ff.)
Erich Mendelsohn hat auch den Einsteinturm in Potsdam entworfen, der zwischen 1920 und 1924 gebaut worden ist und bis als ein Hauptwerk expressionistischer Architektur in Deutschland gilt.
Auf dem Territorium Brandenburgs existierten daneben eine Reihe von Wohlfahrtseinrichtungen in unterschiedlichen Trägerschaften, die überregional bedeutend waren und deren Insassen aus ganz Deutschland kamen.
Dazu zählten z.B. das „Jüdische Erholungsheim Lehnitz“ bei Oranienburg. Es wurde 1899 durch den Berliner Unternehmer Louis Sachs und seine Frau Rosa initiiert, die die Stiftung „Jüdisches Genesungsheim Lehnitz“ mit einem Kapital von 88.500 RM ausgestattet hatten. In dem Haus sollten sich vor allem jüdische Frauen und Kinder erholen. Bis zum Novemberpogrom 1938 blieb das Heim bestehen. Durch die Ausgrenzung der deutschen Juden und ihre immer stärker werdende Verfolgung erweiterte sich das Spektrum dessen, was in Lehnitz angeboten wurde: es war Hauswirtschaftsschule, hier fanden Tagungen statt, junge Juden wurden auf die Auswanderung nach Palästina vorbereitet bzw. wurden Erwachsene weitergebildet.
Heute befindet sich das Haus in Privatbesitz.
Auf dem 1988 vor dem Heim errichteten Gedenkstein wird an die ursprüngliche Bestimmung erinnert. Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es auch eine Frieda-Glücksmann-Straße, benannt nach der Leiterin des Heimes. (Becker 2008, 506 ff.)
Im Jahre 1908 wurde in Trägerschaft des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und der Großloge für Deutschland des B‘nai B’rith Ordens die „Israelitische Erziehungsanstalt für geistig zurückgebliebene Kinder Wilhelm-Auguste-Victoria-Stiftung in Beelitz e.V.“ gegründet. Hier bekamen Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren eine schulische Ausbildung, es wurde aber auch auf eine praktische Arbeit, ebenso wie auf die religiöse Erziehung der Kinder Wert gelegt. Da Sally Bein als Leiter auch Mitglied des Vorstandes der Synagogengemeinde war, fanden die Gottesdienste der Gemeinde seit Ende der 1920er/Anfang der 1930er Jahre ohnehin in der Erziehungsanstalt statt, da die baufällige Synagoge aufgegeben worden war.
Das Heim bestand bis 1942. Am 14. April bzw. am 2. Juni 1942 wurden die Kinder, Lehrer und Erzieher deportiert, das Mobiliar öffentlich versteigert und das Gebäude musste schließlich verkauft werden. (Hinz-Wessels 2008, 483 ff.)
Erst 1988 wurde an dem Gebäude eine Gedenktafel angebracht, deren Text lautet: „Zum Gedenken an die jüdischen Kinder und Lehrer, die vom Nazi-Regime ermordet wurden.“ Heute befindet sich in der ehemaligen Erziehungsanstalt das am 15. September 1997 nach dem Leiter der Erziehungsanstalt, Sally Bein, benannte Gymnasium.
Das Jüdische Kinderlandheim in Caputh, wie Beelitz in der näheren Umgebung von Potsdam gelegen, wurde am 1. Mai 1931, nur drei Jahre vor der nationalsozialistischen Machtübernahme, von der Sozialpädagogin Gertrud Feiertag gegründet. Es bestand bis 1938.
Heute befindet sich hier ein Kinderheim, das 1986 zuerst den Namen Anne Frank getragen hat, seit 2008 aber nach der Gründerin des Kinderlandheimes Gertrud Feiertag benannt ist. Zudem gibt es für sie einen Stolperstein in Caputh und eine nach ihr benannte Straße.
1929 wurde in Wolzig (in der Nähe Berlins) ein sowohl baulich als auch erziehungskonzeptionell modernes „Jüdisches Jugend- und Lehrheim“ errichtet. Die Architekten des Hauses waren Ernst Kopp, der u.a. das Oberlinhaus in Nowawes (heute Potsdam-Babelsberg) errichtet hat und Max Landsberg, der, selbst Jude, für den Bau vieler Wohngebäude, aber auch Erbbegräbnisse in Berlin verantwortlich gewesen war.
Das Konzept bzw. die Grundsätze für die Führung des neuen Heims wurden von Hannah Karminski, Dr. Paula Kronheimer und Dr. Georg Lubinski – führenden Vertretern eines reformpädagogischen Ansatzes – in einer Denkschrift verfasst. Sie gingen „von dem pädagogischen Grundsatz, Hinführen zur Freiheit durch Freiheit‘ aus“ und sprachen sich für „eine Selbstverwaltung und eigene Gerichtbarkeit der Zöglinge“ aus.
Zu den weniger bekannten Einrichtungen gehörte auch die 1932 errichtete Jüdische Arbeiterkolonie Landwerk Neuendorf, die ab 1933 als Hachschara-Stätte für die Ausbildung jüdischer Jugendlicher diente, die dann nach Palästina auswanderten.
Die NS-Zeit und das Ende der Gemeinden
Mit dem Machtantritt Hitlers 1933 wurde den Juden in Brandenburg wie in Deutschland das Existenzrecht strittig gemacht und später genommen. Systematisch wurde der Kampf der Nationalsozialisten gegen die Juden geführt. Anfangs waren es Boykotte. Später entzog man ihnen ihre Existenzgrundlagen, verbot ihnen, ihre Berufe auszuüben. Man bemächtigte sich ihres Eigentums, indem man ihre Geschäfte und Unternehmen „arisierte“ und trieb sie aus dem Land.
Am 21. März 1933, dem „Tag von Potsdam“, wird in Oranienburg mitten in der Stadt auf dem Gelände der Alten Brauerei das erste Konzentrationslager in Preußen errichtet.
Zu den ersten Gefangenen dort gehörten neben dem Kantor der jüdischen Gemeinde in Rathenow, Max Abraham, auch Jugendliche aus dem Wolziger Heim. Es wurde am 7. Juni 1933 von der SA überfallen und die Jungen kamen ins KZ.
In dieser Zeit gewannen die Hachschara-Ausbildungsstätten eine große Bedeutung, um vielen jungen Menschen die Auswanderung nach Palästina zu ermöglichen. Im landwirtschaftlich geprägten Brandenburg gab es mehrere solcher Lager. Neben Neuendorf sind u.a. Steckelsdorf bei Rathenow, Gut Winkel bei Spreenhagen, Polenzwerder bei Eberswalde, Havelberg, Rüdnitz und Ahrensdorf bei Trebbin zu nennen.
In der Pogromnacht 1938 wurde die Potsdamer Synagoge am Wilhelmplatz zerstört, die Synagoge in Brandenburg an der Havel wurde ebenfalls in Brand gesteckt, der dortige Rabbiner und der Kantor der Gemeinde wurden aus ihren Wohnungen geholt und misshandelt.
Am 18. Oktober 1941 wurden vom Bahnhof Grunewald die ersten Berliner Juden deportiert. Die erste Deportation der Potsdamer Juden fand am 11. Januar 1942 statt. Zusammen mit über 1.000 Berliner Juden wurden sie schließlich am 13. Januar in das Ghetto Riga verschleppt.
Über die Deportation der Brandenburger Juden gibt es vereinzelt Berichte. Eine Ausnahme bilden die Ereignisse der Deportation der Juden in Brandenburg an der Havel am 13. April 1943. Die Namen der 89 Menschen, 28 Männer, 45 Frauen und 16 Jugendliche, sind erfasst. Sie wurden, was besonders würdelos war, bei ihrem Weg durch die Stadt zum Bahnhof fotografiert. Jeder konnte es sehen.
Zwischen 1933 bis 1941 konnten etwa 270.000 deutsche Juden emigrieren.
Die Zahl der bis 1945 ermordeten deutschen Juden wird zwischen 160.000 und 195.000 geschätzt. 15.000 überlebten in “Mischehen”, etwa 6.000 überstanden die Lager. Wenige konnten im Versteck und in der Illegalität das Ende der nationalsozialistischen Diktatur überleben.
1946 wurde in der Sowjetischen Besatzungszone eine Volkszählung durchgeführt. Danach lebten hier insgesamt noch 2.093 Juden, davon in Brandenburg 424 von einstmals 7.616.
In Potsdam lebten 1946 24, in Cottbus 13, in Prenzlau 12, in Brandenburg an der Havel 11 und in Frankfurt an der Oder 11 Juden.
Irene A. Diekmann
Literaturnachweis
- Becker, Bodo (2008): Das „Jüdische Erholungsheim Lehnitz“. Zum Gedenken an Ernest J. Mann (1925-2005), in: Diekmann, Irene A. (Hg.) (2008): Jüdisches Brandenburg. Geschichte und Gegenwart, Berlin.
- Brammer, Annegret H. (1987): Judenpolitik und Judengesetzgebung in Preußen 182 bis 1847 mit einem Ausblick auf das Gleichberechtigungsgesetz des Norddeutschen Bundes von 1869, Berlin.
- Breuer, Mordeachai (1996): Die jüdische Minorität im Staat des aufgeklärten Absolutismus, in: Meyer, Michael A. (Hrsg.): Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit, Band I: Tradition und Aufklärung 1600-1780. München.
- CCM: Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta [et]c.: Von zeiten Friedrichs I: Churfürstens zu Brandnburg, [et]c. biß ietzo unter der Regierung Fridrich Wilhelms, Königs in Preußen[et]c. ad annum 1736. inclusivè/…colligiret und ans Licht gegeben von Christian Otto Mylius, Berlin und Halle 1737-1755.
- Dick, Jutta, Diekmann, Irene A. (Hg.) (2015): Von der Metallschmelze im Waschhaus zum weltweit agierenden Industrieunternehmen. Beiträge zur jüdischen Unternehmer- und Unternehmensgeschichte. Familie Hirsch in Halberstadt zwischen 1805 und 1927, Quedlinburg.
- Diekmann, Irene A., Götze Bettina L. (2012): Vom Schutzjuden Levin zum Staatsbürger Lesser. Das preußische Emanzipationsedikt von 1812, Berlin.
- Engel, Eva J. (1994): Lessing, Mendelssohn, Friedrich II. Das Jahr 1771, in: Strauß, Bruno: Moses Mendelssohn in Potsdam am 30. September 1771, hg. von Julius H. Schoeps und Hermann Simon, Berlin.
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